Steuerlast senken: Björn Erhard verrät, welche steuerlichen Vorteile die Rechtsform Genossenschaft einem Unternehmen bietet

0
139

Sarstedt (ots) –

Die Gründung einer Genossenschaft ermöglicht eine nachhaltige Steueroptimierung – doch die wenigsten Unternehmer nehmen diese Chance wahr. Um für Aufklärung zu sorgen und den Zugang zur Genossenschaft zu erleichtern, bietet Björn Erhard eine umfassende Beratung zum Thema an und begleitet die Unternehmen über die Gründung hinaus bei der konsequenten Umsetzung ihrer Ziele. An dieser Stelle erklärt der Genossenschaftsexperte, welche konkreten Steuervorteile eine Genossenschaft für ein Unternehmen hat.

Die deutschen Unternehmen haben ein großes Interesse daran, ihre Steuerlast zu senken, um wettbewerbsfähig zu bleiben, ihre finanzielle Stabilität zu verbessern und Mittel für Investitionen in das langfristige Wachstum zu gewinnen. Die Umwandlung in eine Genossenschaft kommt ihnen dabei allerdings selten in den Sinn und somit bleibt eine attraktive Möglichkeit zur Steueroptimierung ungenutzt. „Wir stellen immer wieder fest, dass es den Unternehmen in dieser Hinsicht an grundlegendem Wissen fehlt, was darauf zurückführen ist, dass es kaum Steuerberater gibt, die sich mit der Materie auskennen“, sagt Björn Erhard, Genossenschaftsexperte und Vorsitzender des Deutschen Interessenverbands der Kleingenossenschaften e.V. „Das ist sehr bedauerlich, weil die Rechtsform Genossenschaft nicht nur steuerliche Vorteile bringt, sondern auch zum Schutz der Vermögenswerte beiträgt, eine hohe Flexibilität bietet und ihren Mitgliedern eine weitgehende Anonymität erlaubt.“

„Nun erfordert die Gründung einer Genossenschaft einen gewissen Aufwand und vor allem eine akkurate Vorgehensweise. Daher sollte ein Unternehmen mit einem Gründungsberater zusammenarbeiten, der auf einen rechtssicheren Ablauf achtet, sodass der Prüfungsverband eine wohlwollende Stellungnahme zur Eintragung der Genossenschaft abgibt“, fügt Björn Erhard hinzu. Der Genossenschaftsexperte sieht seine Aufgabe darin, die Vorteile der Rechtsform in Unternehmerkreisen bekannter zu machen. Mit einem Team von Fachleuten berät er Unternehmen in der Gründungsphase ihrer Genossenschaft und begleitet sie darüber hinaus in den ersten Jahren des Geschäftsbetriebs. Björn Erhard ist als Autor der Bücher „Genossenschaft für Unternehmer“ und „Die Genossenschaft – einfach erklärt“ bekannt. Zudem tritt er als Vorsitzender des Deutschen Interessenverbands der Kleingenossenschaften e.V. in Erscheinung. Über 350 Unternehmer haben bereits von seinen Beratungsleistungen profitiert, die zu einer geringeren Steuerlast, einem besseren Schutz der Vermögenswerte und einer sicheren Nachfolgeplanung führen.

Die Steuervorteile der Genossenschaft

Genossenschaften sind als Organisationsform einzigartig und verfolgen sowohl wirtschaftliche als auch soziale Ziele. In steuerlicher Hinsicht unterscheiden sie sich in mehreren Punkten von anderen Unternehmensformen und bieten daher spezifische Vorteile, die insbesondere für ihre Mitglieder von Bedeutung sind.

1. Körperschaft- und Gewerbesteuer: Die Besteuerung von Genossenschaften orientiert sich grundsätzlich an den Regeln für juristische Personen. Das bedeutet, dass sie ähnlich wie Kapitalgesellschaften (GmbH, UG oder AG) der Körperschaftsteuer unterliegen. Der Körperschaftsteuersatz beträgt in Deutschland derzeit 15 Prozent. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag, was die effektive Belastung leicht erhöht. Bei gewerblicher Tätigkeit fällt zusätzlich Gewerbesteuer an, deren Höhe abhängig vom Hebesatz der Gemeinde ist und die Gesamtsteuerlast auf etwa 30 Prozent der Gewinne bringt. Für Genossenschaften besteht allerdings die Möglichkeit, eine erweiterte Gewerbesteuerkürzung zu beantragen, was ihre steuerliche Belastung verringert.

2. Umsatzsteuer: Hinsichtlich der Umsatzsteuer werden Genossenschaften wie andere Kapitalgesellschaften behandelt: Sie sind umsatzsteuerpflichtig und zum Vorsteuerabzug berechtigt. Ein Unterschied besteht jedoch darin, dass auch Fördermittel, die für die Mitglieder verwendet werden, als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können und somit die Vorsteuer mindern. Für eine steuerliche Anerkennung müssen die Förderungen allerdings allen Mitgliedern gleichermaßen zur Verfügung stehen. Eine individuelle Bevorzugung einzelner Mitglieder ist nicht erlaubt.

3. Erbschafts- und Schenkungssteuer: Ein signifikanter steuerlicher Vorteil zeigt sich zudem im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Genossenschaftsanteile werden zum Nennwert bewertet, unabhängig von der Entwicklung oder dem Erfolg der Genossenschaft. Das bedeutet, dass bei Kündigung der Mitgliedschaft oder Übertragung der Anteile durch Erbschaft oder Schenkung keine steuerlichen Mehrwerte entstehen, was insbesondere im Vergleich zu anderen Unternehmensformen, bei denen Anteile nach dem Ertragswert- oder Substanzwertverfahren bewertet werden, eine erhebliche Ersparnis bedeutet. Die Nachfolge kann somit jederzeit geplant und strategisch gelenkt werden. Eine Übertragung an die nächste Generation, einen Investor oder aber auch an verdiente Mitarbeiter ist durchweg unproblematisch. Vor allem Letzteres wird in nächster Zeit eine große Rolle spielen und die Mitarbeiterbindung auf ein neues Level heben.

4. Wegzugsbesteuerung: Die Regelung zur Wegzugsbesteuerung bietet den Mitgliedern von Genossenschaften einen weiteren Vorteil. Durch die Bewertung der Anteile zum Nennwert entstehen bei einem Umzug ins Ausland keine steuerlichen Nachteile, was den Mitgliedern eine hohe Mobilität und Flexibilität erlaubt.

Weitere Vorteile der Genossenschaft

Doch auch abseits der steuerlichen Vorteile haben Genossenschaften viel zu bieten. So dient diese Rechtsform unter anderem der Vermögensabsicherung: Anders als bei Kapitalgesellschaften, bei denen Gläubiger auf das gesamte Unternehmensvermögen zugreifen können, beschränkt sich ihr Zugriff bei Genossenschaften auf den Nennwert der Anteile. Darüber hinaus sind die Mitglieder auch in diversen Lebenskrisen geschützt, da die Anteile unter den Freigrenzen für Sozialleistungen liegen und damit Unterstützungsansprüche nicht beeinflussen. Auch bei Tod oder Insolvenz eines Mitglieds bleiben die Anteile zum Nennwert bewertet – so wird das Genossenschaftsvermögen geschützt und die Übertragung von Anteilen ohne Erbschaftssteuer ermöglicht. Insgesamt ist die Genossenschaft damit eine überaus sichere Unternehmensform.

Von anderen Rechtsformen unterscheidet sie sich auch durch ihre Flexibilität, die vor allem für Unternehmer und Selbstständige von Vorteil ist. Diese Flexibilität beginnt bei der eigenständigen Verwaltung der Mitgliederliste, die unkomplizierte Änderungen auch ohne Notar erlaubt, geht über die Aufnahme minderjähriger Mitglieder im Sinne der frühzeitigen Vermögensübertragung und endet bei der Unternehmensnachfolge, ohne bürokratische Hürden sowie der Anpassung der Satzung. Darüber hinaus steht es den Mitgliedern frei, ihre Kapitalbeteiligung frei anzupassen, was ihre finanzielle Agilität fördert.

Nicht zuletzt überzeugt die Genossenschaft auch in Sachen Anonymität – sie ermöglicht es ihren Mitgliedern, ihre Identität zu schützen und geschäftlich diskret zu agieren. Während bei GmbHs oder Personengesellschaften, die Gesellschafter öffentlich im Handelsregister eingetragen werden, wird die Mitgliederliste der Genossenschaft intern verwaltet – selbst im Transparenzregister werden lediglich der Vorstand und Mitglieder mit über 25 Prozent Kapitalbeteiligung oder Stimmrecht eingetragen.

Wann die Gründung einer Genossenschaft sinnvoll ist

Es gibt diverse Situationen, in denen sich die Gründung einer Genossenschaft besonders anbietet: „Hierbei greife ich gern auf das Motto von Friedrich Wilhelm-Raiffeisen zurück ‚Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele!‘ – Die Gründung einer Genossenschaft ist also vor allem dann sinnvoll, wenn jemand etwas alleine nicht schafft und sich darum mit mehreren zusammentut“, erklärt Björn Erhard. Im Detail macht eine Genossenschaft vor allem dann Sinn, wenn die folgenden Ziele verfolgt werden.

1. Gemeinsame Ressourcennutzung: Eine Gruppe von Personen teilt ähnliche Ziele und ähnliche Bedürfnisse, die durch das Teilen von Ressourcen effizienter und kostengünstiger erfüllt werden können – etwa Produktionsmittel, Einkaufsgemeinschaften und Co.

2. Marktzugang und -stärke: Schließen sich kleine Produzenten oder Dienstleister zusammen, die es alleine schwer haben, Zugang zum Markt zu finden oder gute Preise zu erzielen, können sie durch einen Zusammenschluss ihre Verhandlungsmacht erhöhen.

3. Demokratische Unternehmensführung: Wünschen sich Mitarbeiter, Kunden oder Benutzer in bestimmten Sektoren oder Situationen ein stärkeres Mitspracherecht in der Unternehmensführung, kann eine Genossenschaft eine Struktur bieten, die die Beteiligung sowie die demokratische Entscheidungsfindung fördert.

4. Soziale und ökonomische Ziele: Gemeinschaften, die von wirtschaftlicher Marginalisierung betroffen sind oder spezifische soziale Ziele wie nachhaltige Entwicklungen oder die Förderung sozialer Wirtschaft verfolgen, können Genossenschaften effektiv genutzt werden, um gemeinsame Interessen zu verfolgen und positive soziale Auswirkungen zu erzielen.

5. Förderung und Nachhaltigkeit: Außerdem können Genossenschaften dazu beitragen, die Nachhaltigkeit in verschiedenen Branchen zu fördern. Indem Mitglieder ermutigt oder unterstützt werden, Ressourcen verantwortungsbewusst zu nutzen und umweltfreundliche Ansätze zu verfolgen, kann Großes bewirkt werden.

6. Krisensicherheit: Besonders in turbulenten Zeiten wie wirtschaftlicher Unsicherheit oder Krisen, überzeugen Genossenschaften meist mit einer stabilen und widerstandsfähiger Organisationsform – schließlich sind sie nicht auf kurzfristige Gewinnmaximierung, sondern auf langfristige Ziele und das Wohl ihrer Mitglieder ausgerichtet.

7. Förderung lokaler Wirtschaften: Durch das Schaffen lokaler Arbeitsplätze, die Investition in lokale Projekte und das Einbeziehen der lokalen Gemeinschaft in ihre Entscheidungsfindung können Genossenschaften zudem die lokale Wirtschaft stärken.

8. Innovation und Zusammenarbeit: Genossenschaften fördern einen stärkeren Sinn für die Gemeinschaft und die Zusammenarbeit, so können innovative Lösungen für gemeinsame Probleme gefunden werden.

Grundlagen zur Genossenschaftsgründung: So führen Unternehmer ihr Vorhaben zum Erfolg

Die Gründung einer Genossenschaft kann damit für Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen attraktiv sein. Die Genossenschaft entsteht am Ende durch die Unterschrift dreier Gründungsmitglieder auf der Satzung – die Rechtsfähigkeit als eingetragene Genossenschaft erlangt sie allerdings erst mit der Eintragung ins Genossenschaftsregister. Ein besonderer Vorteil der Rechtsform besteht außerdem darin, dass sie von politischer Seite gewollt ist, weshalb es mitunter besondere Fördermöglichkeiten gibt. Damit die Gründung und Satzung rechtssicher abläuft und der Prüfungsverband einer Gründung zustimmt, bietet es sich an, sich einen erfahrenen Gründungsberater, wie Björn Erhard, zur Seite zu stellen. Er ist Experte für Genossenschaften sowie Vorsitzender des Deutschen Interessenverbände der Kleingenossenschaften e.V. und unterstützt als dieser Genossenschaften in ihrer Gründungsphase. „Ich möchte Unternehmern die Vorteile der Genossenschaft näherbringen und den Zugang zu dieser Unternehmensform erleichtern. Dazu geben wir ihnen die notwendigen Werkzeuge sowie das erforderliche Wissen an die Hand. So erhoffen wir uns eine positive Veränderung anzustoßen und gemeinsam Großes zu schaffen“, betont Björn Erhard abschließend.

Sie möchten Ihr Unternehmen steuerlich optimieren und denken an die Gründung einer Genossenschaft? Dann melden Sie sich jetzt bei Björn Erhard (https://xn--bjrnerhard-fcb.de/genossenschaft/) und vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch!

Pressekontakt:
Erhard Media eG
Vertreten durch: Björn Erhard
https://björnerhard.de
info@björnerhard.dePressekontakt
Ruben Schäfer
[email protected]
Original-Content von: Erhard Media eG, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots